Vor drei Tagen wurde auf der Landesseite veröffentlicht:
1. Bezirk Ost - Beendigung der Saison 2019/20:
2. Spieljahr 2019/2021 Fortsetzung des unterbrochenen Spielbetriebs:
- Allgemeines
Gemäß Beschluss des Spielkommission des Schachverbandes Schleswig-Holstein vom 31.08.2020 wird die Saison 2019/2020 der Landesliga bzw. Verbandsligen bis 30.09.2021 verlängert.
Bisher bereits bestehende Spielberechtigungen gelten bis zum letzten Spieltag fort, soweit der Spieler Mitglied seines Vereins bleibt, d.h. am Spieltag auf der Mitgliederliste des DSB für diesen Verein mit Status A oder P steht.
Nachmeldungen von Spielern sind nicht zulässig.
Die Spielberechtigung ruht, wenn ein Spieler aktuell ein positives Testergebnis auf das Coronavirus hat oder unter Quarantäne steht.
Wird innerhalb von 14 Tagen nach einem Mannschaftskampf ein Spieler positiv auf das Coronavirus getestet oder unter Quarantäne gestellt, ist der zuständige Staffelleiter umgehend zu informieren.
Bei verändertem Infektionsgeschehen wird die Spielkommission des SVSH dieses Thema noch einmal beraten.
- Termine:
28.02.2021 8. Runde
21.03.2021 9. Runde
- Ergänzung der Ausschreibung auf Grund durch die Corona-Pandemie bestehender Beschränkungen des Spielbetriebs
Es gilt das jeweils aktuelle Hygienekonzept des Schachverbandes Schleswig-Holstein.
3.1 Der Schiedsrichter überprüft vor dem Start der Runde, ob die Spielbedingungen den Corona-Regeln entsprechen.
Fehlen für die Gesundheit der Turnierteilnehmer wesentliche Voraussetzungen gemäß Hygienekonzept, ist er befugt, den Start des Wettkampfes bis zur Abhilfe aufzuschieben.
3.2 Der Schiedsrichter achtet auf die Einhaltung der sich aus den Corona-Regeln ergebenden Bestimmungen in Bezug auf das Verhalten der Turnierteilnehmer.
Verstößt ein Turnierteilnehmer hiergegen, hat der Schiedsrichter ihn zu ermahnen, im Wiederholungsfall zu verwarnen oder gem. Artikel 12.7 Satz 4 FIDE-Regeln des Turnierareals zu verweisen. Die beharrliche Weigerung eines Spielers, während der Partie die Corona-Regeln zu befolgen, führt in Anwendung der Artikel 11.1 und 11.7 FIDE-Regeln zum Partieverlust.
Die sich aus den Corona-Regeln ergebenden Pflichten und Befugnisse des Hausrechtsinhabers bleiben unberührt.
Spieler, die ihre Partie beendet haben, gelten als Zuschauer im Sinne der FIDE-Regeln, nicht jedoch im Sinne der Corona-Regeln (z.B. dürfen Spieler, die ihre Partie beendet haben, im Turnierareal verbleiben, auch wenn keine Zuschauer zugelassen sind).
3.3 Die Regelung, wonach elektronische Geräte während der Partie vollständig abgeschaltet sein müssen und der Spieler ein solches Gerät nicht bei sich haben darf, gelten weiterhin und insbesondere auch für den Fall, dass der Spieler die „Corona Warn-App” benutzt. Da alle Spieler, Mannschaftsführer und Schiedsrichter namentlich erfasst sind, ist eine Nachverfolgung der Kontakte während des Wettkampfes gegeben. Sind Zuschauer zugelassen, so muss der Ausrichter diese mit Namen, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthaltes erfassen.
31.08.2020
gez. Heiko Spaan
Landesspielleiter
Schachverband Schleswig-Holstein
Anlage : Hygienekonzept SVSH Stand 29.08.2020