Seit dem 20. März gilt eine neue Landesverordnung für die Corona-Schutzmaßnahmen, danach ist eine 0G-egelung vorgegeben. Dies gilt nicht für das Rathaus, also unser Spiellokal. Die Stadt Norderstedt hat aufgrund ihres Hausrechts vorgegeben, dass
- Personen, die infiziert sind oder Krankheits-Symptome zeigen, das Rathaus nicht betreten dürfen,
- es gilt eine 3 G-Regelung, also Zutritt für genesene, geimpfte oder getestete Personen,
- im Rathaus befindet sich ein Testzentrum, das auch sonntags ab 9:00 Uhr geöffnet ist. Zur Vorlage ist ein Personalausweis oder ein gleichwertiges Personaldokument erforderlich,
- die allgemeinen Hygieneregelungen wie Maskentragepflicht bei Bewegungen im Rathaus, Abstandsregelungen, Lüften und Desinfizieren gelten weiterhin.
Diese Regelungen gelten aufgrund der hohen Inzidenzzahlen zunächst zeitlich unbegrenzt.
Bitte bachten!,
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